Rechtsfragen bezüglich der Einbindung von Spontanhelfer in den Katastrophenschutz
Fragen an einen Juristen A. Versicherung von Schäden des Spontanhelfers oder seinem Eigentum Laut § 2 Absatz 1 Nr. 12 SGB VII und Nr. 13 sind alle Personen Kraft des Gesetzes versichert, welche – von einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts zur Unterstützung einer Diensthandlung …